F.A.Q.
Diese Liste an Fragen (und Antworten) wird zukünftig noch erweitert. Haben Sie eine Frage, die hier nicht beantwortet wird, kontaktieren Sie uns gerne!
Allgemeine Fragen
Nein. Es gibt Gebiete, in denen Flüge sogar ausdrücklich verboten sind beziehungsweise sich nur unter sehr strengen Auflagen durchgeführt werden dürfen. Dazu zählen zum Beispiel Flughäfen, Industrieanlagen, Krankenhäuser oder Kraftwerke etc. Das Fliegen in Bereichen mit Flugverboten kann möglich sein, wenn der Drohnenpilot dafür – je nach Bereich – eine Genehmigung der zuständigen Landesluftfahrbehörde bekommt oder sich die ausdrückliche Zustimmung der jeweiligen Stelle oder des Anlagenbetreibers einholt.
Osna-fly besitzt die allgemeinen Aufstiegsgenehmigungen für Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Bei Sondergenehmigungen können Extragebühren anfallen.
In einem Wohngebiet ist es fast unmöglich, nur ein einzelnes Haus aus der Luft zu fotografieren ohne das auch andere Häuser ganz oder zum Teil mit abgelichtet werden. Diese Häuser sind, solange sie nicht im Focus stehen, aber nur „Beiwerk“. Es muss keine spezielle Erlaubnis der Eigentümer eingeholt werden, wenn diese vorab schriftlich informiert wurden. (Info-Formular siehe downloads)
Immer der jeweilige Pilot. Dies gilt für Drohnenaufnahmen genauso wie für Aufnahmen aus Flugzeugen und Hubschraubern. Der jeweilige Pilot ist verantwortlich für Genehmigungen, Versicherungen und alles was sonst noch für die Durchführung des Fluges nötig ist.
Für unsere Einsätze nutzen wir eine Drohne des renomierten Herstellers DJI (Mavic 2 Pro) mit einer Hasselblad-Kamera L1D-20c.
Details zu unserer verwendeten Hardware finden Sie auch im Bereich Drohne/Technik
Selbstverständlich fliegen wir mit gewerblicher Haftpflichtversicherung für Drohnenflüge.
Unser Pilot (Fernpilot UAV) ist im Besitz des offiziellen Drohnenführerscheins (Kenntnisnachweis nach § 21a Abs. 4 Satz 3 Nr. 2 der Luftverkehrsordnung) sowie Fernpilotenausbilder bei der Polizei Nordrhein-Westfalen.
Außerdem hat sich unser Drohnen-Pilot den SafeDrone Richtlinien der Lufthansa verpflichtet.
Fragen zum Ablauf
Sobald Sie uns telefonisch oder per E-Mail beauftragt haben, vereinbaren wir einen Termin für die Drohnenaufnahmen vor Ort und besprechen die weiteren Einzelheiten zur Vorbereitung. Wir stellen Ihnen außerdem ein Informationsblatt zur Verfügung, das Sie bitte ca. 1-2 Tage vor dem geplanten Drohneneinsatz an die benachbarten Grundstücke verteilen. Um alle weiteren notwendigen Genehmigungen kümmern wir uns. Selbstverständlich werden auf unseren Fotos alle (unbeteiligten) Personen in der Nachbearbeitung rausretuschiert.
- Vorbereitung des Drohneneinsatzes inklusive Angebotserstellung, Einholung aller Genehmigungen, Prüfung Flugeinsatz (Wetter, Sicherheit, No-Fly-Zone), gewerbliche Drohnenhaftversicherung, technisches Equipment
- Drohneneinsatz inklusive Anfahrt bis 40 km, Flughonorar Pilot und Spotter/in (zusätzliche/r Beobachter/in des Luftraums zur sicheren Durchführung des Auftrags)
- Bildnachbearbeitung/-aufbereitung (Farbe, Schärfe, Kontrast) mit Affinity Photo und Sicherheitsbackup Ihrer Dateien für 6 Monate
Bei stürmischem Wetter oder starkem Regen kann die Drohne nicht starten. Der Drohneneinsatz wird in Absprache mit unseren Kunden auf einen neuen Termin verschoben.
Natürlich. Sobald Sie Interesse signalisieren, kontaktieren wir Sie zeitnah für ein Vorgespräch, um die Details rund um Ihre Luftbilder oder Videos zu klären. Meistens erfolgt das Vorgespräch telefonisch. Falls sich herausstellen sollte, dass Ihr Auftrag nicht umsetzbar ist, entstehen somit keine Kosten.
Voraussetzung für den Start ist das Einverständnis des Grundstückseigentümers oder Verfügungsberechtigten, ggf. der Nachbarn. Die Anmeldung beim zuständigen Ordnungsamt übernehmen wir für Sie.
Das Luftrecht und die Einschränkungen für den Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen im Luftraum sind komplex und für Laien kaum zu durchschauen. Durch unsere allgemeinen Aufstiegsgenehmigungen für Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben wir bereits die grundsätzliche Erlaubnis zum Betrieb von Multikoptern. Innerhalb geschlossener Ortschaften muss jedoch die zuständige Polizeidienststelle informiert werden. Dies übernehmen ebenfalls wir.